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Vollmacht

Die Vollmacht ermöglicht uns in erster Linie den Datenabruf bei der Finanzverwaltung.

 

Abrufbar sind z.B.

  • Renten
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Riester Beiträge
  • Zahlungen an die Krankenkassen
  • geleistete Vorauszahlungen
  • gezahlte Kirchensteuern
  • Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld

 

Wir können Sie, durch die Vollmacht, aber auch im Falle eines Einspruchs vertreten.

 

Die Freischaltung in der Vollmachtsdatenbank der Finanzverwaltung dauert in der Regel eine Woche. Der Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich.

 

 

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