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Grundsteuerreform - Hintergründe, Abwicklung, Checklisten

 

Allgemeine Info

 

In 2022 müssen alle Eigentümer von Grundbesitz und Immobilien eine Feststellungserklärung abgeben, in der die neuen Werte für die Grundsteuerreform festgestellt werden. Die Grundsteuer nach den neuen Werten wird allerdings erst ab 2025 erhoben.

Die Erklärung ist verpflichtend elektronisch über ELSTER (www.elster.de) ab dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 zu übermitteln.

 

Danach erhalten Sie aufgrund Ihrer Erklärung einen Grundsteuerwertbescheid. Dieser ersetzt den Einheitswertbescheid und bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbescheid. Beide Bescheide werden vom Finanzamt erlassen und stellen keine Zahlungsaufforderung dar. Unter Berücksichtigung dieser Bescheide wird dann ab 2025 von Ihrer Gemeinde der neue Grundsteuerbescheid erteilt.

 

Erstellung der Erklärung durch unsere Kanzlei

 

Welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie auf unseren Checklisten im unteren Bereich der Seite unter "Downloads". Alternativ zum digitalen Weg können Sie auch jederzeit ein Info-Paket in Papierform anfordern. Bitte beachten Sie, dass es zwei Exemplare der Checklisten gibt. Entscheiden Sie, ob Ihr Grundbesitz Wohnzwecken dient oder Nicht-Wohnzwecken und benutzen Sie dann die entsprechende Checkliste. Auf den Checklisten ist auch angegeben, auf welchen Dokumenten Sie die nötigen Daten finden. Wichtig ist z.B. der Einheitswertbescheid. Liegt Ihnen dieser nicht vor, können Sie ihn mit dem unter "Downloads" hinterlegten Musterschreiben bei Ihrem Finanzamt anfordern.

 

Haben Sie alle Daten und Unterlagen zusammen, schicken Sie diese zusammen mit dem unterschriebenen Auftragsbogen (zu finden unter Downloads) an grundsteuerreform@christa-kammin.de. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen. Wir werden die Unterlagen ab Bereitstellung des Programmes durch die Finanzverwaltung, voraussichtlich ab dem 01.07.2022, bearbeiten und uns bei Rückfragen bei Ihnen melden.

 

Unsere Gebühreninformation finden Sie ebenfalls im unteren Downloadbereich auf dieser Seite.

 

Bürokauffrau

Bettina Karshüning

Bürokauffrau

 

Mo. - Mi. 08:00 - 12:00

Tel.: 02872/99584-17

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