Checkliste: Belege zur Einkommensteuererklärung 2021
Allgemein
- Steuerbescheid, sowie Vorauszahlungsbescheid des Vorjahres
- Steuererklärung vom Vorjahr nur bei Steuerberaterwechsel
- Lohnbescheinigung Steuerpflichtiger und Ehefrau
- Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen z.B.: Arbeitslosengeld oder – hilfe, Krankengeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld, Überbrückungsgeld, Elterngeld usw.
- bei Veränderungen im Familienstand Heiratsurkunde, Geburten etc., getrennt lebend, Scheidung
- IBAN und BIC ( Kontonummer, Bankleitzahl )
- Anlage VL ( Vermögenswirksame Leistungen )
- Haushaltshilfe / Nachweis der Aufwendungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen z. Bsp. Anstreicher, Gärtner, Fensterputzer, Reparaturen / Handwerker / Schornsteinfeger / Heizungswartung usw.
= Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und Bankbeleg zur Zahlung der Rechnung
Barzahlungen sind deshalb unbedingt zu vermeiden!
Kinder
- Namen, Geb.-Datum, erhaltenes Kindergeld, ID-Nummer bitte mitbringen!
- Nachweis der Kinderbetreuungskosten / Bankbeleg
- Kinder über 18 Jahre: Schul-, Ausbildungs-, Wehr- oder Studienbescheinigung
- Schulgeld ( keine Verpflegung )
- Auswärtige Unterbringung = Anschrift
- Unterhaltskosten für Kinder über 25 Jahre = Zahlungsbelege
Werbungskosten
- Fahrtkosten: Fahrkarten, Entfernungsangaben, KFZ-Kennzeichen, Nutzung Firmenwagen ( Nachweis Lohnabrechnung )
- Nachweis Gewerkschaftsbeitrag / Berufsverband / Berufshaftpflicht-,Berufsrechtschutz-, Berufsunfallversicherung
- Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit und zurück oder Dienstfahrt
- Umzugskosten aus beruflichen Gründen
- Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung: Miete, Nebenkosten usw.
- Arbeitszimmer: Skizze der Wohnung mit m² Angabe, Miete und Nebenkostennachweis bei Eigentum: Schuldzinsnachweis und Nebenkosten, Renovierung und Einrichtung
- Belege zu Aufwendungen Arbeitsmittel (Fachliteratur, Büromaterial, Berufskleidung, PC, Telefon)
- Nachweis zu Fortbildungen ( Lehrgangsgebühr, Fachliteratur, Lernmittel, Fahrten etc. )
- Bewerbungskosten ( Schriftverkehr wie Ablehnungen oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen)
- Kosten für eine 2. Ausbildung z.B. Studium nach einer Berufsausbildung oder Masterstudium, wenn Bachelorabschluss hierfür Voraussetzung ist, können als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt werden. Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden
- Betrieblich/beruflich veranlasste Feiern wegen Prüfungen oder Jubiläen (detallierte Namenslisten der Gästen privat oder beruflich)
Sonderausgaben
- Zahlungsbelege über Versicherungsbeiträge:
- Rentenversicherung ( z.B. Bescheinigung über Beiträge für die Rürup Rente ),
- Krankenversicherung ( Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft ),
- Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung; Bitte vollständig auflisten mit Betrag u. Zahlungsweise!
- nicht abzugsfähig: Hausrat, Gebäudevers., Rechtsschutzvers.
- Spenden, Mitgliedsbeiträge, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer
- Steuerberatungskosten (auch Literatur, PC-Programm)
- Unterhaltsleistungen an getrenntlebenden, geschiedenen Ehegatten: Anlage U
- Nachweis der Ausbildungskosten ( Fachliteratur, Fahrten, Unterkunft usw.)
- Nachweis Minijob/Haushaltsscheck mit Rentenaufstockung (Dezemberlohnabrechnung)
Außergewöhnliche Belastung
- alle Krankheitskosten ( Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Kur, Fahrtkosten, Praxisgebühren, Zuzahlungen etc. ) Nachweise über erstattete Krankheitskosten
- Bitte beachten Sie, dass für außergewöhnliche Belastungen, wie Kur o. ä., Heilmaßnahmen vor Antritt eine Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt werden muss
- Beerdigungskosten abzüglich Nachlass = abzugsfähiger Betrag
- Scheidungskosten
- Behindertennachweis ( Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt / Renteninstitut )
- Unterhalt an Angehörige: Zahlungsnachweis, Nachweis der eigenen Einnahmen der unterstützten Person, für im Ausland lebende Personen: Unterhaltsbescheinigung der Heimatbehörde
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Rentenbescheide
- gesetzliche Rentenversicherung
- sonstige Renten von den Versicherungsgesellschaften
Riesterförderung
- Bescheinigung des Anlageinstituts nach § 92 EStG
- Sozialversicherungsnummer und Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres
Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Mieteinnahmen und Ausgaben ( Schuldzinsen, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltungen usw. )
- Mietverträge
- Grundsteuerbescheid, Gas, Strom, Wasser, Schornsteinfeger
Zinserträge
- Jahreszinsbescheinigung aller Banken und Bausparkassen zwecks Günstigerprüfung bei Einbehalt von Kap.-Ertragsteuern
sonstige Einkünfte
- Unterhalt
- Immobilienverkäufe
- Übungsleiter – Vergütung usw.
- Auswandsentschädigungen